Zahnarzt ist der berufliche Name für den Absolventen des Studiums der Zahnmedizin. Der Beruf wird in Deutschland nach einer Approbation ausgeübt. Die Approbation ist die Berufserlaubnis. Die Erlaubnis als Zahnmediziner tätig zu sein, ist zeitlich und örtlich begrenzt. Die Ausübung der Zahnmedizin wird zu den Freien Berufen gezählt.
In Deutschland gibt es mehr als 90 000 Zahnärzte. Die Mehrzahl gehört zu den Vertragszahnärzten. Weitere 17 000 sind als Assistenten, Vertreter, angestellte Zahnmediziner oder außerhalb von Praxen tätig.
Die zahnärztliche Ausbildung
Das Studium des Zahnarztes umfasst regelmäßig 10 Semester an einer Hochschule. Es spaltet sich in einen klinischen und einen vorklinischen Teil zu je fünf Semestern. Zwei Vorprüfungen in den Naturwissenschaften und der Zahnmedizin müssen abgelegt werden, dann kommt die Hauptprüfung in Zahnmedizin. Nach der erfolgreichen Prüfung promoviert die Hälfte der Zahnmediziner zum Doktor med.dent. Nach der Ausbildung stellt der Zahnmediziner eine Approbation zwecks Berufsausübung.
Die Approbation
Zur Berufsausübung ist eine Approbation nötig. Wurde der Antrag erfolgreich genehmigt, kann der Zahnmediziner eine Praxis eröffnen oder anders tätig werden. Die Approbation macht den Zahnmediziner zum Zwangsmitglied in der Ärztekammer seines Wohnsitzes oder Praxissitzes.
Tätigkeitsfelder
Der Zahnmediziner, wie zum Beispiel Klara Dragicevic, ist auf dem Gebiet der Verhinderung von Zahnerkrankungen und der Behandlung der Erkrankungen tätig. Dazu gehört die Diagnose der Krankheiten und die Verschreibung einer Therapie. Behandelt werden vor allem Zahnkrankheiten und Mund- und Kiefererkrankungen. Weiter werden Berufskrankheiten an den Zähnen und Arbeitsunfälle behandelt.
Die Möglichkeiten zur Weiterbildung
Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie verlangt eine Weiterbildung von vier Jahren, davon muss ein Jahr in einer Klinik geleistet werden. Der Kieferorthopäde erkennt Kiefer- und Zahnfehlstellung, er ergreift Maßnahmen zur Verhütung und zur Behandlung. Eine weitere Tätigkeit ist die Orthopädie des Kiefergelenks mittels Zahnspangen und Klammern. Der Oralchirurg ist ein Zahnmediziner, der eine vierjährige Weiterbildung geleistet hat und drei Jahre als Zahnchirurg an einer Klinik. Er erlernt chirurgische Eingriffe im Zahn-, Mund- und Kieferbereich und die Implantologie. Ein Humanmediziner, der ein Studium der Zahnmedizin absolviert hat, kann nach einer sechzigmonatigen Weiterbildung eine Prüfung zum Facharzt für Mund-, Kiefer-, und Gesichtschirurgie bei der Ärztekammer ablegen.
Der zugelassene Zahnarzt
Die meisten Zahnmediziner sind Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie beantragen die Zulassung und erhalten sie nach einer Zeit als Assistenzarzt. Damit sind sie auch Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ihres Bundeslandes. Der Vertragsarzt ist an das Sozialgesetzbuch V gebunden. Ein Privatzahnarzt hat keine Kassenzulassung wie der Vertragsarzt. Der Vertragsarzt rechnet seine Leistungen nach der Gebührenordnung ab, da hier die Krankenversicherung zahlt. Der Privatzahnarzt wird von seinem Patienten bezahlt. Der Patient hat keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse, auch dann nicht, wenn er krankenversichert ist. Die Rechnungserstellung des Privatzahnarztes erfolgt aufgrund der Gebührenordnung. Privatzahnärzte dürfen nur in Notfällen Kassenpatienten behandeln. Der Vertragszahnarzt behandelt alle gesetzlich versicherten Patienten. Je nach Krankenkasse muss der Patient einen Eigenanteil zahlen für Leistungen, wie den Zahnersatz.
Das Einkommen
Das Bruttogehalt eines angestellten Zahnmediziners liegt durchschnittlich bei über 50 000 Euro brutto im Monat. Ein Assistenzzahnarzt verdiente etwa 1 500 Euro im Monat als Anfangslohn. Der Vertragszahnarzt mit eigener Praxis verdient durchschnittlich etwas über 6 000 Euro netto im Monat. Seine Arbeitszeit in der Woche liegt über bei weit über 40 Stunden.