Gratis-Zahnspangen - Wer hat Anspruch

Zahnregulierungen sind ein Massenphänomen und können jeder Altersklasse zugeordnet werden. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich hat die Regierung in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen die Gratiszahnspange für wirtschaftlich schwache Familien eingeführt. Was in Österreich erst seit 2015 umgesetzt wird, ist in Deutschland schon seit den achziger Jahren fixer Bestandteil der Finanzierungshilfe. Allerdings wurde 2003 diese Stütze in kieferorthopädische Indikatoren eingeteilt, welche zur Einstufung des Behandlungsbedarfes herangezogen werden. Dabei entfällt für die Stufen eins und zwei die Unterstützung durch die gesetzliche Krankenkasse. Die Gratiszahnspange kann bis zum vollendeten 17. Lebensjahr - in schweren Ausnahmefällen auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres verordnet werden. Der Zahnarzt, wie zum Beispiel Dr. Siri Jebens, kann vor Behandlungsbeginn feststellen, ob der Anspruch einer Kostenübernahme durch die Kasse gegeben ist.

Die Einteilung der Indikatoren

Zum ersten Schweregrad zählen leichte Zahnfehlstellungen, deren Regulierung rein ästhetische Hintergründe hat, weshalb die gesetzliche Krankenkasse hier auch keine Kosten übernimmt. Zu diesen leichten Fehlstellungen zählen etwa distale Bisslagen, ein offener Biss oder auch ein "tiefer Biss". Auch eine Kontaktpunktabweichung bis zu einem Millimeter Zahnabstand wird als KIG 1 gewertet.

Zum Schweregrad 2 zählen Fehlstellungen, die zwar aus medizinischer Sicht bereits eine Regulierung erforderlich machen, die Kosten werden von der Krankenkasse aber nicht übernommen. Eine Platzmangelsituation der Zähne zählt ebenso zu KIG 2, wie der Kreuzbiss. Die oben bereits genannten Bisslagen treten in erweiterter Form auf.

Der Schweregrad 3 umfasst ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die eine Regulierung notwendig machen. Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr übernimmt aus diesem Grund auch die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten. 

Eine stark ausgeprägte Fehlstellung fällt in Kategorie 4 der kieferorthopädischen Indikationsgruppe und macht eine Zahnregulierung aus medizinischer Sicht dringend erforderlich. Auch hier übernimmt die Krankenkasse bis zum vollendeten 17. Lebensjahr die Behandlungskosten. Zur Gruppe KI 4 gehört die Zahnunterzahl wegen Zahnverlust oder Nichtanlage, Durchbruchsstörungen, mesiale und distale Bisslagen, Bukkal- bzw. Lingualokklusion sowie eine Platzmangelsituation, bei der ein Platzbedarf von über 4 Millimeter gegeben ist.

Der KIG 5 umfasst extreme Zahnfehlstellungen, bei denen schon allein aus medizinischer Sicht eine Regulierung unumgänglich ist. Bis zum 17. Lebensjahr werden die Kosten durch den gesetzlichen Versicherungsträger erstattet. Zur KIG 5 zählen Entwicklungsstörungen des Kopfbereichs, wie etwa eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Durchbruchsstörungen mit gleichzeitiger Verlagerung der Zähne, mesiale und distale Bisslagen und ein offener, angeborener Biss.   

Da Zahn- und Kieferfehlstellungen nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Erwachsene betreffen können, ist eine Absicherung mittels einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll und empfehlenswert. Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können die Behandlungskosten einer kieferorthopädischen Maßnahme nur in Ausnahmefällen übernommen werden. Dieser Fall ist bei ausgeprägten Kieferanomalien, die eine Kombination aus kieferorthopädischen und kieferchirurgischen Behandlungsmaßnahmen erfordern, gegeben.

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Technologie und Zahnärzte

Hallo liebe Leser und Leserinnen, mit Fortschritt der Technologie in der Zahntechnik muss der Kunde weniger Angst haben. Gehörten vor 30 Jahren noch Zahnschmerzen während einer Behandlung zum Alltag, ist dies heute fast gänzlich Geschichte. Ich hatte damals noch Angst vor dem Zahnarzt, die Kinder heutzutage nicht mehr. Sie gehen ruhig und ohne große Einwände zum Zahnarzttermin. Damals galt es noch zu "Bohren" ohne zu betäuben. Das ist in der Gegenwart undenkbar! Aber auch die heutigen Behandlungen sind nachhaltiger, so dass ein vermehrter Besuch ausbleiben kann. Auch wird mittels ständiger Forschung immer klarer, dass eine gute Behandlung vielerlei andere Folgeerkrankungen verhindert. Du willst mehr über den Fortschritt bei den Zahnärzten erfahren? Schau dich auf meinem Blog um, hier gibt es interessante Informationen.

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